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Erste Tage der Anlaufstellen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von JoKr   
Freitag, 20. Januar 2012

Seit wenigen Tagen sind die Anlaufstellen zur Entschädigung ehemaliger Heimkinder in Betrieb. Die ersten Erfahrungen zeigen, daß das Geschäft etwas schwerfällig in Betrieb kommt. Erste Ablehnungen wurden bereits ausgesprochen. Anhand eines Kriterienkatalogs wird im Multiple-Choice-Verfahren die Frage der Berechtigung geprüft. Interne Anweisungen an die Mitarbeiter der Anlaufstellen sind im Umlauf, auch schon Stellungnahmen zu Äußerungen ehemaliger Heimkinder. Vereinfacht gesagt, überträgt sich der Konflikt "ehemalige Heimkinder - Runder Tisch" nun auf das Verhältnis "ehemalige Heimkinder - Anlaufstelle bzw. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben", bei der der Fonds Heimerziehung angesiedelt ist.

Überrascht ist man, von der Existenz eines solchen Bundesamtes zu hören. Man weiß ja, daß es Bundesbehörden gibt, die im wesentlichen die Funktion einer Sinecure für Parteiangehörige erfüllen und die sich deshalb eher zurückhalten, um ja nicht die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und kritische Nachfragen nach dem Zweck der Einrichtung hervorzurufen. Insofern man sich dieser Situation bewußt ist und ein entsprechendes Maß an Klugheit walten läßt, gelingt dies auch recht gut. Das hat sich bisher auch im Falle des "Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" bewährt, denn kaum einer kannte überhaupt dessen Existenz.

Doch in Bezug auf die Heimkinder scheint man die kluge Zurückhaltung nun aufzugeben und den Grundzug einer gouvernantenhaften Besserwisserei, der bereits den "Runden Tisch Heimerziehung" geprägt hat, an den Tag zu legen. Überraschend ist es daher kaum, daß interne Stellungnahmen zu Äußerungen von Heimkinder eher für eine gewaltige Unkenntnis in der Sache sprechen. Wenn man schon meint, den Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung als "Heilige Schrift" nehmen zu müssen, dann sollte man sich darüber im klaren sein, daß in ihm vielleicht gerade mal 10%  der Probleme angesprochen sind, die das Thema Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren ausmacht. Gewichtige Aspekte sind noch gar nicht angegangen worden, so die Frage, wie sich die Parteien zur Heimerziehung verhalten haben, weshalb Parlamente, oberste Bundesbehörden und Einrichtungen nicht angemessen auf die Kritik an der damaligen Heimerziehung reagiert haben, ganz zu schweigen davon wie das Verhältnis der Heimträger zu den Sozialversicherungsträgern gewesen ist, ob etwa die Abrechnungen immer korrekt gewesen sind und es nicht zu Bereicherungen auf Kosten der Allgemeinheit durch die Heimträger gekommen ist, etc. etc. etc.

Ein Konfliktfeld, das gerade auch für Heimkinder von fundamentaler Bedeutung ist, ist die Frage der Unehelichhkeit und die Schaffung gleicher Bedingungen wie für eheliche Kinder. Hier hat das Bundesverfassungsgericht in den 60ziger Jahren massiv in den politischen Betrieb eingreifen müssen, um etwas zu bewegen, damit einer Forderung der Grundgesetzes Genüge getan wird. Die staatliche Untätigkeit ist es, die im wesentlichen die Forderung der Heimkinder nach Entschädigung stützt. Das hier Verjährung eingetreten ist, ist keineswegs sicher, weil diese nicht zwangsläufig aus dem Wesen einer juristischen Person hervorgeht, zumal juristische Personen dadurch privilegiert sind, daß man sie nicht ins Gefängnis werfen kann. Es ist diese Asymmetrie zwischen natürlicher und juristischer Person die für die Verantwortung des Staates von Bedeutung ist und die es dem Staat nicht erlaubt, sich aus der Verantwortung zu stehlen.  

Gerade diese gewichtigen Punkte sind es, die in internen Stellungnahmen des "Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" bestritten werden. Schuld an der Misere der ehemaligen Heimkinder sind, man glaubt kaum seinen Augen zu trauen, die Eltern, dann die Erzieher, Jugendämter, Vormünder und andere Institutionen, die im Bodensatz der staatlichen Hierarchien angesiedelt sind. Der Staat bzw. der Gesetzgeber und die obersten Bundesbehörden sind unschuldig. Man hat gewiß schon interessantere Märchen aus 1001 Nacht gehört. Aber bei einer solchen Argumentation stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben überhaupt ihrer Aufgabe intellektuell gewachsen sind. Man versteht zwar, daß man den Fonds aus dem Bereich des Verwaltungshandeln heraushalten will; das die Ausgaben des Fonds kein Verwaltungsakt sei, wie in internen Papieren des Bundesamtes behauptet wird, ist jedoch einer jener Nebelkerzen, mit denen die Antragsteller getäuscht werden sollen.

Wo öffentliche Gelder ausgegeben werden, liegt immer ein Verwaltungshandeln vor und dieses ist laut Grundgesetz grundsätzlich gerichtlich überprüfbar. Wenn die Antragsteller gedrängt werden, eine Verzichtserklärung auf die Beschreitung des Rechtsweges abzugeben, so ist das nicht nur ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern schlicht Nötigung und damit eine strafbare Handlung. Man sollte sich nicht scheuen, Strafantrag und Antrag auf Strafverfolgung zu stellen und im Falle einer staatsanwaltschaftlichen Einstellung eines Ermittlungsverfahren durchaus den Weg eines Prozeßerzwingungsverfahren in Erwägung ziehen. Zu einer wehrhaften Demokratie gehört vor allem, das Unrecht zu zügeln, das von Verantwortlichen begangen wird.    
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Januar 2012 )
 
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