Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen.
Klick auf Bild aktiviert VideoClip
Für Frauen
und für Männer
kostenfreien Rufnummer der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung
0800-22 55 530
Anmeldeformular
Archiv
Syndicate abonnieren
www.top-medien-berlin.de
Presse
“Ein Journalist hat nicht die Pflicht, geliebt zu werden, er hat die Pflicht, gelesen zu werden.”
(Sir Cecil King, britischer Verleger)
Startseite
Schwangerschaftskonfliktgesetzes 2010
Geschrieben von pethens
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren.
Ein auffälliger Befund ist für viele werdende Eltern zunächst ein Schock, der Unsicherheit und Sorge auslöst. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.
"Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeinträchtigung zur Welt kommen wird, löst bei werdenden Eltern große Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen."
Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de. Außerdem steht das Informationsmaterial zum Download unter www.bzga.de [ http://www.bzga.de/?id=medien&sid=193 ] in der Rubrik "Infomaterialien" unter dem Stichwort "Familienplanung" zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 17. Dezember 2009 )
Die Bundesministerinnen stellen den Abschlußbericht der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch vor.
---------
TopTV Sendung vom 25.10.2011
Frau Dr. Christine Bergmann beendet Amtszeit als Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs und bilanziert die Ergebnisse ihrer Arbeit und informiert über die Zukunft der Anlaufstelle
Interview mit Frau Dr. Bergmann, Prof. Fegert, Michael Ermisch, und Kathrin Radke