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Kinder in Hartz IV PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von pethens   
Dienstag, 9. Februar 2010

Bundesfamilienministerin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV!

"Das heutige Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Kinder in Hartz IV. "Die Richter haben nicht nur den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen - der unterscheidet sich grundlegend von Erwachsenen und kann deshalb nicht schematisch von diesen abgeleitet werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden", sagt Köhler.

Nach dem heutigen Spruch des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig. Sie bleibt aber noch bis zum Jahresende in Kraft. Ab 1. Januar 2011 muss jedoch eine Neuregelung gelten. Bisher werden die Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet.

"Für mich als Familienministerin gibt es über dieses Urteil hinaus aber noch einen zweiten, wichtigeren Aspekt: Es hat Bedeutung für Familienleistungen, wie Kindergeld und Kinderzuschlag. Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler. "Wir dürfen die Diskussion über das Existenzminimum für Kinder und deren Situation nicht verengen auf Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die Monat für Monat ohne staatliche Transferleistungen selbst über die Runden kommen. Die Kinder in diesen Familien brauchen auch Unterstützung - zum Beispiel in Gestalt von Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Regelungen. Wir dürfen nicht diejenigen bestrafen, die Verantwortung für Kinder übernehmen und hart für den Unterhalt der Familie arbeiten", so Köhler weiter.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 10. Februar 2010 )
 
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