Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen.
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Familien-Pflegezeit
Geschrieben von pethens
Mittwoch, 3. März 2010
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiterhin zu fördern, plant die Bundesfamilienministerin eine gesetzliche Familien-Pflegezeit. So sollen Arbeitnehmer künftig zwei Jahre lang 50 Prozent arbeiten, aber 75 Prozent ihres Gehalts weiterverdienen. Gerade ältere Menschen haben verstärkt den Wunsch, zu Hause von ihren Familienangehörigen gepflegt zu werden. Doch viele Arbeitnehmer fürchten die dadurch entstehenden finanziellen Nachteile. Deshalb möchte Kristina Schröder einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer einführen.
Die Familienministerin erklärte: "In dieser Zeit würde der pflegende Angehörige mindestens 50 Prozent arbeiten, bekäme aber, um davon leben zu können, 75 Prozent seines Gehalts. Später müsste er dann wieder voll arbeiten, bekäme aber weiterhin so lange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat - bis also das Zeit und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind."
Die Regelung hat zum Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht zu werden und Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu erlauben. Die Familien-Pflegezeit beschränkt sich auf kein Alter, sondern bezieht sich auf die Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern, Kinder oder anderer Angehöriger
gleichermaßen.
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 4. März 2010 )
Die Bundesministerinnen stellen den Abschlußbericht der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch vor.
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TopTV Sendung vom 25.10.2011
Frau Dr. Christine Bergmann beendet Amtszeit als Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs und bilanziert die Ergebnisse ihrer Arbeit und informiert über die Zukunft der Anlaufstelle
Interview mit Frau Dr. Bergmann, Prof. Fegert, Michael Ermisch, und Kathrin Radke