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Geschrieben von pethens
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Mittwoch, 3. März 2010 |
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Bischof Dr. Stephan Ackermann von Trier ist der Beauftrage der Deutschen Bischofskonferenz für die Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen durch kirchliche Amtsträger und Mitarbeiter. Seit wenigen Tagen ist er im Amt. Dies nahm der "Rheinische Merkur" zum Anlaß eines ausführlichen Interviews.
Ausgangspunkt sind die Leitlinien von 2002. Hier kommt Bischof Ackermann sogleich auf den heikelsten Punkt zu sprechen, nämlich das Verhältnis der Kirche zum Rechtsstaat. Es habe Irritationen gegeben, insbesondere mit der Bundesjustizministerin. Der Eindruck sei entstanden, "als reklamiere die Kirche ein Recht jenseits des staatlichen Rechts". Diesem fatalen Eindruck wolle man entgegenwirken: "Da müssen wir bei den Formulierungen nachbessern. Klar ist: Wir stehen auf dem Rechtsboden der Bundesrepublik und wollen keinen Sonderbereich außerhalb." Auf eine solche Aussage hat man lange warten müssen. Es scheint, daß sich die Kirche wieder auf die Gesellschaft zu bewegt und die Werte der säkularen demokratischen Grundordnung anerkennt. Demgemäß gilt auch hier, daß "im Himmel mehr Freude über einen Sünder herrscht als über 100 Gerechte, die der Buse nicht bedürfen". Gleichwohl sieht Bischof Ackermann durch die gegenwärtige Diskussion die Arbeit der Kirche erschwert. Vertrauen ist verloren gegangen. Eine strengere Überwachung dürfte die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit in Zukunft erschweren. Hier zeigt sich, daß Bischof Ackermann um Schadensbegrenzung bemüht ist.
Die Opfer kommen nur marginal in den Blick; über Entschädigungen fällt kein Wort, auch nicht über die Praxis, mit den Opfern Schweigeverträge auszuhandeln. Doch will man Kosten für therapeutische Hilfe übernehmen: "In jedem Fall werden wir, wie auch schon bislang, wenn gewünscht, menschliche, seelsorgliche und therapeutische Hilfe leisten, auch wenn diese mit Kosten verbunden ist." Solche Ansätze weisen in die richtige Richtung, doch hat die Kirche noch einen langen Weg vor sich. Glaubwürdig wird dieser Weg aber nur dann, wenn die ehemaligen Heimkinder in dieses Konzept mit einbezogen werden.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 4. März 2010 )
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