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Geschrieben von pethens
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Donnerstag, 11. März 2010 |
Nachdem schon seit einiger Zeit ein Runder Tisch zur Problematik der Heimerziehung in den 50ziger und 69ziger Jahren besteht und für den 23. April ein Runder Tisch von der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und von der Bundesbildungsministerin Anette Schavan einberufen ist, plant nun auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Runden Tisch. Bei ihm soll es vor allem um juristische Fragen gehen.
Das dabei die Katholische Kirche besonders gefragt ist, ist nach dem Anspruch der Erstermittlung durch die Kirche kein Geheimnis. Die Katholische Kirche lehnt deshalb bisher eine Teilnahme an diesem Runden Tisch ab. Die Situation der Katholischen Kirche in Deutschland ist in diesem Punkte heikel, da hier auch Fragen des Kirchenrechts berührt sind. Doch gerade gewisse kirchenrechtliche Festlegungen der jüngeren Zeit haben das Problem erst geschaffen oder zumindest verschärft. Als Katholik mag man dafür Verständnis haben, daß Straftaten im Rahmen der Sakramentenspendung und insbesondere der Beichte, insofern das Beichgeheimnis tangiert ist, streng vertraulich behandelt werden und Geheimhaltung notwendig ist. Für sie ist die Kongregation für die Glaubenslehre zuständig.
Nun hat die Kirche bzw. Johannes Paul II. aber eine Straftat, die nicht mit der Sakramentenspendung in Beziehung steht, den Straftaten im Rahmen der Sakramentspendung gleichgestellt, und zwar den sexuellen Mißbrauch von Priestern an Minderjährigen. Siehe Apostolischen Konstitution Pastor bonus (über die Römische Kurie) vom 28. Juni 1988. Dies ist ein Systembruch. Auch wenn die Kirche in diesen Fällen selbst gerichtlich tätig werden will, hätte dieses Delikt den normalen kirchlichen Gerichten zugeordnet werden müssen. Bei der Zuordnung dieses Strafdeliktes zur Kongregation für die Glaubenslehre spielen offenbar andere Motive eine Rolle. Leicht kommt hier der Verdacht auf, daß diese Fälle durch die Anwendung der strengen Geheimhaltungspflicht vertuscht werden sollen. Die Kirche will diese Fälle nicht bekannt werden lassen, und setzt dafür alle Mittel ein, die ihr zur Verfügung stehen. Vielleicht ist es gerade diese Rechtsposition, die die Betroffenen gegen Mauern rennen ließ und irgendwann das berühmte Faß zum Überlaufen brachten. Das, was die Kirche vermeiden wollte, ist nun in erschreckendem Ausmaß eingetreten. Wenn die Kirche wirklich ernsthaft mit dem sexuellen Mißbrauch an Minderjährgen umgehen will, dann bleibt ihr nichts anders übrig, als ihre Rechtsposition zu ändern.
Die Kirche sollte sich vor der Auffassung hüten, daß die Staaten solche massiven Eingriffe in den staatlichen Anspruch auf Strafverfolgung hinnehmen werden. Hier ist eine Grenze überschritten, die kein Staat hinnehmen kann. Zu hoffen ist, daß die Einsicht unterstützt durch den heiligen Geist auf den Rechten Weg führt. Dann steht weder ein Gang nach Canossa noch ein Kulturkampf an.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 15. März 2010 )
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