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Unehelichkeit und Homo-Ehe! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von pethens   
Mittwoch, 23. Juni 2010
Unehelichkeit und Homo-Ehe - was haben sie gemeinsam? Diese Frage ist berechtigt! Was sie gemeinsam haben, ist zunächst der Austauscht von Argumenten, mit denen man verhindern wollte und will, daß beide sogenannten "Normabweichungen" mit der Ehe gleichgestellt werden. Was in der Debatte um die Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den ehelichen in der Zeit der Weimarer Republik durchgespielt wurde, wiederholt sich gegenwärtig unter ähnlichem Vorzeichen bei der Homo-Ehe, und zwar weltweit. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte im Artikel 121 festgelegt: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern." Der Hintergrund dieser Anweisung war auch die Erkenntnis, daß die unehelichen Kinder in Heimen dem Hospitalismus verfielen, der oft zu lebenslangen emotionalen Defiziten mit weitreichenden Folgen für die Lebensgestaltung führt. Der öffentliche Diskurs über die Vorgabe der Reichsverfassung konzentrierte sich jedoch nicht auf den psychischen, sondern vorwiegend auf den rechtlichen Aspekt der Gleichstellung, d.h. auf den Aspekt des Erbrechts. Konservative Kreise wollten die rechtliche Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern im Erbrecht verhindern. Dazu wurde die Diskussion in eine moralische Richtung gelenkt. Bereits in den gerichtlichen Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung wurden den Frauen mit der "Mehrverkehrseinrede" nicht nur Geschlechtsverkehr mit mehreren Männern unterstellt, sondern auch die Moralität abgesprochen. Wie Sybille Buske in ihrem Buch "Fräulein Mutter und ihr Bastard" (Göttingen 2004) hervorhebt, verweist die Heftigkeit der Auseinandersetzung um die Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern auf die "sexualmoralische Aufladung der 'Unehelichkeitsfrage'". Außereheliches und promiskes Sexualverhalten wurden zu Bildern des moralischen und gesellschaftlichen Verfalls hochstilisiert. Vor diesem Hintergrund war die Umsetzung des von der Verfassung vorgegebenen Zieles praktisch unmöglich. Gleichwohl war man um eine Lösung bemüht. Der Vorschlag etwa, eine Haftung aller Sexualpartner für den Unterhalt des Kindes einzuführen, wurde als "sittlich enthemmend" kritisiert. Man sprach bei den unehelichen Kindern von "Aktienkindern" und "Lasterfonds". An eine Übernahme jener Lösung, die 1915 in Norwegen die Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern im Erbrecht gebracht hatte, war also in Deutschland nicht zu denken. Eine solche Lösung würde, so die Argumentation, das "Konkubinat" rechtlich anerkennen und damit die Institution "Ehe" gefährden. Man verweigerte sich einer Lösung und hielt dennoch, wie  Sybille Buske eindrucksvoll darlegt, überheblich an der "Unehelichkeit als zentraler Erscheinung von Unsittlichkeit" fest. In der ganzen Diskussion fällt auf, daß die unehelichen Kinder, die man glaubte, vor ihren unsittlichen Müttern durch Heimeinweisungen schützen zu müssen, nicht so recht in den Blick kommen. Weshalb sollte man sich auch um die "Bastarde" kümmern?


In der Diskussion um die sogenannte "Homo-Ehe" tauchen die Stereotypen der Vergangenheit wieder auf. Auch hier werden die Gefährdung der Ehe und der Verfall der Gesellschaft als Argumente ins Feld geführt. Vor wenigen Tagen beschlossen etwa die Republikaner in Texas, für eine Rekriminalisierung der Homosexualität einzutreten. Im neuen Parteiprogramm (2010 State Republican Party Platform) heißt es: "We believe that the practice of homosexuality tears at the fabric of society, contributes to the breakdown of the family unit, and leads to the spread of dangerous, communicable diseases. Homosexual behavior is contrary to the fundamental, unchanging truths that have been ordained by God, recognized by our country’s founders, and shared by the majority of Texans. Homosexuality must not be presented as an acceptable 'alternative' lifestyle in our public education and policy, nor should 'family' be redefined to include homosexual 'couples.' We are opposed to any granting of special legal entitlements, refuse to recognize, or grant special privileges including, but not limited to: marriage between persons of the same sex (regardless of state of origin), custody of children by homosexuals, homosexual partner insurance or retirement benefits. We oppose any criminal or civil penalties against those who oppose homosexuality out of faith, conviction, or belief in traditional values." In Deutschland hatten Bayern und Sachsen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es gegen den verfassungsmäßig garantierten Schutz der Ehe verstossen soll. Aus dem Vatikan ist 2003 zu hören, daß  bei gleichgeschlechtlichen Paaren es sich um "zutiefst unmoralische" Beziehungen handle. Sie stellten eine schwere Bedrohung der Gesellschaft dar. Noch auf seiner diesjährigen Reise nach Portugal hat der Papst die Homo-Ehe als eine "heimtückische Bedrohung der Gesellschaft" bezeichnet. Wer ein wenig die Geschichte des päpstlichen Stuhles kennt, weiß, daß diese Geschichte von Warnungen vor dem gesellschaftlichen Untergang überquillt, ohne daß jemals belegt worden wäre, daß das vorhergesagte Unglück auch nur ein einziges mal eingetreten sei.


Auch das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wird von der Kirche abgelehnt.  "Personen in solchen Partnerschaften zu erlauben, Kinder zu adoptieren, würde in der Tat bedeuten, diesen Kindern Gewalt anzutun." Gleiche und ähnliche Zitate könnten beliebig vermehrt werden. So ist etwa oft zu lesen, daß Kinder zur gesunden Entwicklung Vater und Mutter benötigen. Ein solches Argument muß auf Heimkinder, denen Vater und Mutter vorenthalten wurden, äußerst merkwürdig wirken.  Statt eines heterosexuellen Elternpaares wurden sie in den vorwiegend kirchlichen Heimen meist von einem gleichgeschlechtlichen Erzieherpaar erzogen. Wie will man einem unehelichen Heimkind klar machen, daß das, was für es gut war, für andere Kinder schlecht sein soll? Und wie will man unehelichen homosexuellen Heimkindern plausibel machen, daß man mit den fragwürdigen Argumenten gegen die Homo-Ehe ausgerechnet sie einer weiteren Diskriminierung unterwirft. Gerade für sie könnte die rechtlich geschützte Partnerschaft zu einem Ort werden, wo sie jene emotionale Geborgenheit finden können, die sie in der Kindheit missen mußten. Hier ist noch viel Aufklärung zu leisten.



 
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