Glaubt man Prognosen, nach denen ehemalige Heimkinder eine überdurchschnittliche Delinquenz aufweisen, dann müßte diese Gruppe im Rahmen der Justiz sich als ein signifikanter Täterkreis erschließen lassen. Dies wäre immerhin ein methodischer Angang, um das Defizit der fehlenden Heimakten für die NS-Zeit zum Teil heben zu können. Bei den Fürsorgeeinrichtungen liegt für diese Zeit, wenn überhaupt, ein stark reduzierter Aktenbestand vor oder der Aktenbestand beginnt erst mit dem Jahr 1945. Man wird den Eindruck nicht los, als ob hinter diesem Faktum Methode steckt. Die Berufung auf irgendwelche Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Aufbewahrung wirkt dabei häufig wie eine Erleichterung, sich mit der NS-Zeit nicht beschäftigen zu können oder zu müssen.
Um das Dilemma anschaulich zu machen, vor dem die historische Forschung bei der Geschichtsschreibung über die Heime in der NS-Zeit steht, mag hier auf das verwiesen werden, was z.B. Annette Lützke über den Umgang mit den Akten des Landesjugendamtes Rheinland ausgeführt hat (Öffentliche Erziehung und Heimerziehung für Mädchen 1945 bis 1975 - Bilder "sittlich verwahrloster" Mädchen und jungen Frauen (2002), Seite 15): "Im LJA Rheinland als aktenführende überörtliche Behörde wurden Einzelfallakten der Fürsorgeerziehung als Hauptakte mit allen persönlichen Angaben und Berichten aus den Erziehungsheimen gesammelt, aufbewahrt und nach Jahrgängen geordnet. Nach einem Zufallsprinzip wurde jede 40. bis 50. Akte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist archiviert, alle weiteren Akten wurden vollständig vernichtet. Die archivierten Einzelfallakten des Landesjugendamtes sind in einer nach Geburtsjahrgängen geordneten Liste zusammengefasst. Die Liste enthält die Namen der Zöglinge, die Art der Erziehungsmaßnahme (FE/FEH) und das damalige Aktenzeichen. Weitere Angaben, die etwas über den zu erwartenden Inhalt der Akte aussagen könnten, sind nicht vorhanden. Diese Liste umfasst weit über 1000 Akten von Fürsorgezöglingen und "Schützlingen" der FEH aus den Geburtsjahrgängen 1929, 1930 und 1939 bis 1959. Ebenso wie im Dorotheenheim sind Akten der in den frühen dreißiger Jahren Geborenen nicht mehr vorhanden." (Seite 12): "Nach ersten Überlegungen kamen für eine weitere Quellensichtung Institutionen wie Jugendämter, Stadtarchive, das Nordrhein-Westfälische Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, kirchliche Archive, sowie das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland und ehemalige Erziehungsheime für Mädchen in Frage. Weitere Nachfragen ergaben allerdings, dass Akten aus den meisten Jugendämtern inzwischen vernichtet wurden." (Seite 13): "Das Archiv des Diakonischen Werkes in Düsseldorf verwahrte zahlreiche Akten über evangelische Heimerziehung und Erziehungsheime für Mädchen im Rheinland nach 1945." Aussagen dieser Art können beliebig vermehrt werden.
Vor dem Hintergrund der rassistischen Durchdringung der Gesellschaft, angefangen vom Ariernachweis, der Entfernung von Juden aus staatlichen Funktionen bis hin zur massenhaften Vernichtung, ist es wenig wahrscheinlich, daß die Kinder- und Erziehungsheime von rassistischen und erbbiologischen Eingriffen des NS-Staates verschont geblieben sind. Wir wissen jedoch nur sehr wenig darüber. Gleiches gilt für die Symbole, mit denen das NS-Regime seinen allumfassenden Anspruch in diesen Heimen anschaulich machte. Vom Kinderheim Köln-Sülz existieren immerhin Bilder, auf denen am Eingang des Heimes Hakenkreuzfahnen wehen.

Bildquelle: Historisches Museum Köln

Aus Erzählungen ist bekannt, daß in Steinfeld in der Eifel, wohin das Köln-Sülzer Kinderheim evakuiert worden war, beim Herannahen der Amerikaner alle NS-Symbole, Hitlerbilder und Hakenkreuzfahnen verbrannt wurden, so daß das Kloster Steinfeld, das von der Wehrmacht zuvor einige Zeit als Lazarett genutzt worden war, von den dort verbliebenen Bewohnern optisch entnazifiziert wurde. Auf diese oder eine ähnliche Weise gelang es vielen konfessionellen Heimen, sich gegenüber den alliierten Stellen und Funktionsträgern als Orte christlicher Fürsorge zu präsentieren. Annette Latzke, Seite 40: "Da die Erziehungsheime als Einrichtungen christlicher Liebestätigkeit bei den Besatzungsmächten anerkannt waren und nicht unmittelbar mit den Machenschaften des Nazi-Regimes in Verbindung gebracht wurden, war es nach Kriegsende möglich, dass der Betrieb vieler Fürsorgeerziehungsheime weitgehend aufrecht erhalten werden konnte."
Möglicherweise sind die Alliierten, wie bis heute viele im Lande, hier einem Mythos aufgesessen. Im Lande hat es nie viel Interesse daran gegeben, die Rolle der Heime in der NS-Zeit zu untersuchen. Mit den Randgruppen wollte man sich nicht abgeben. Zudem bot die kirchliche Leitung dieser Heime in der Regel die Garantie, daß dort alles mit rechten Dingen zugeht. Auch die fehlenden Akten mögen für das Desinteresse eine Rechtfertigung geliefert haben. Dennoch gibt es Hinweise, die zumindest Zweifel an der rein christlichen Haltung der Heime während der NS-Zeit wecken. Annette Lützke macht auch hierzu einige aufschlußreiche Ausführungen (Seite 6-7): "Uwe Kaminsky (1995) legte mit "Zwangssterilisation und 'Euthanasie' im Rheinland" eine Untersuchung über nationalsozialistische Sterilisations- und Tötungsmaßnahmen an psychisch Kranken und Geistigbehinderten vor. Vor allem seine Ergebnisse über Zwangssterilisationen weiblicher Zöglinge in evangelischen Erziehungsheimen des Rheinlandes lassen sich hier miteinbeziehen. Volker van der Locht gelang es in seiner quellenreichen Arbeit "Von der karitativen Fürsorge zum ärztlichen Selektionsblick" (1997) erstmalig, die Geschichte einer katholischen Einrichtung der Behindertenfürsorge - am Beispiel einer Essener Erziehungsanstalt für geistig und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts - vom 19. Jahrhundert bis 1945 aufzuarbeiten und eine Verschiebung von der karitativ-pädagogischen Orientierung hin zur medizinischen Selektion innerhalb der Fürsorge exemplarisch nachzuweisen. Diese Arbeit zeigt, dass entgegen bisheriger Meinungen der katholische Widerstand gegen die Selektionspolitik des "Dritten Reiches" weitaus geringer ausfiel und oftmals erst stigmatisierende Beschreibungen katholischer Erzieherinnen zur Grundlage für die spätere Vernichtung von Heiminsassen wurden. Bei der Erarbeitung des Bereiches "Erziehung, Aussonderung und Vernichtung im sozialen Rassismus während des Nationalsozialismus" stützt sich van der Locht auf umfangreiches Quellenmaterial, wie Einzelfallakten von Patienten und Zöglingen."
Vielleicht gibt es kein so beeindruckendes Beispiel der Nähe von Heim und Psychiatrie als der Fall der Anstalt "Am Spiegelgrund" in Wien (Peter Malina, "Im Fangnetz der NS-"Erziehung" - Kinder- und Jugend-"Fürsorge" auf dem "Spiegelgrund" 1940-1945", in Eberhard Gabriel und Wolfgang Neugebauer (Ed.), Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung. Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien. Teil 2. (Wien [u.a.]: Böhlau, 2002), Seite 77- 98). Bei der Anstalt "Am Spiegelgrund" handelt es sich um zwei Einrichtungen, eine Nervenklinik für Kinder und ein Erziehungsheim. Sie stehen in räumlicher Nähe und offenbar waren die Ärzte der Klinik auch im Erziehungsheim tätig. Während die Nervenklinik der Selektion der Kinder und ihrer Zuführung zur Sterilisation und Euthanasie diente, ist die Funktion des Erziehungsheimes dubios bzw. dunkel. Doch im Vergleich mit der Geschichte anderer Heime braucht das gar nicht zu sein, denn Malina stellte hier ebenfalls das fest, was für viele Kinderheime in jener Zeit zu sagen ist (Seite 77): "[denn] über […] das Erziehungsheim [… ist ] noch immer relativ wenig bekannt, […]." Vor dem Hintergrund dieser Aussage wird durch Malina deshalb vor allem der Ablauf in der Nervenklinik und die Geschichte dieser Institution nachgezeichnet. Dabei fallen gelegentlich Bemerkungen, die zeigen, daß sowohl die Klinik wie das Heim dem gleichen Zweck diente, nämlich der Begutachtung und Selektion der Kinder. Wurde im Erziehungsheim der Verdacht auf eine Störung des Kindes geäußert, dann war der Weg in die Nervenklinik geöffnet. Wie bereits Volker van der Locht hervorgehoben hatte (siehe Annette Latzke, Seite 6-7), daß "oftmals erst stigmatisierende Beschreibungen katholischer Erzieherinnen zur Grundlage für die spätere Vernichtung von Heiminsassen wurden", so liegt offenbar auch hier der gleiche Mechanismus vor. Der Auslöser für das spätere Schicksal des Kindes liegt in der Bewertung durch die Erzieherin. Wird dieser Zusammenhang bedacht, dann ist auch die massenhafte Vernichtung von Aktenbestände gar kein so großes Geheimnis. Sie diente der Vertuschung von Spuren. Ob diese These sich halten läßt, ist zur Zeit offen. Um sie zu widerlegen, müßte der gewiesenen Spur nachgegangen werden.
|