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Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter gestärkt. Nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag auch das oberste deutsche Gericht das Sorgerecht für Unverheiratete gekippt. In seinem Urteil verwarf es die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Künftig müsse im Streitfall ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. Das Bundesjustizministerium hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, bis Ende des Jahres die Rechte lediger Väter verbessern zu wollen. Im konkreten Fall hatte der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes geklagt, weil ihm kein Sorgerecht zugestanden wurde. Das Familiengericht hatte einen entsprechenden Antrag abgelehnt, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben.
Automatismus verstößt gegen Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst der Mutter übertragen wird - auch wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Gegen das Grundgesetz verstoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zugunsten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, wenn er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließe, sollte die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge oder zum alleinigen Sorgerechte des Vaters verweigern. Dem Vater müsse deshalb auf jeden Fall die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, die das Wohl des Kindes mit beurteilt.
Karlsruhe korrigierte damit die eigene Rechtssprechung aus dem Jahr 2003. Als Begründung gab das Gericht an, dass nur knapp die Hälfte der Eltern die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nutzten. Der Grund liege offenbar darin, dass viele Mütter ihre Zustimmung dafür verweigerten. In einem sehr ähnlichen Fall hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 geurteilt, dass das deutsche Sorgerecht in diesem Punkt Männer diskriminiere und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
Debatte über Gesetzesänderung
In Berlin wurde das Urteil aus Karlsruhe parteiübergreifend begrüßt. Zugleich begann in der Regierungskoalition eine Debatte über die vom Bundesjustizministerium geplante Gesetzesänderung. Strittig ist, ob ledige Väter nur auf ihren Wunsch ein Mit-Sorgerecht erhalten oder automatisch bei der Geburt des Kindes, wobei dann die Mutter Widerspruch einlegen könnte (Widerspruchslösung). "Das Verfassungsgericht widerspricht nicht der Praxis, dass das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter liegt. Dabei muss es auch bleiben", sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär. "Die vorgeschlagene Widerspruchslösung lehne ich ab. Die Initiative für ein gemeinsames Sorgerecht sollte vom Vater ausgehen."
Unbürokratische Abwicklung als Ziel
Dagegen hatte sich bereits in der vergangenen Woche der FDP-Familienexperte Stephan Thomae für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Auch aus der CDU kommen entsprechende Vorschläge. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, der ebenfalls Sympathien für die Widerspruchslösung nachgesagt werden, äußerte sich am Dienstag betont zurückhaltend. Aus dem Parlament kämen interessante und gute Vorschläge. Es gehe jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen. "Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können", sagte sie.
Die Opposition begrüßte das Urteil ebenfalls. "Der rechtspolitische Fortschritt ist nicht mehr aufzuhalten", teilte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz mit. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörg Wunderlich, drängte die Bundesregierung zu einer raschen Reform, die ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern festschreiben müsse.
Schritt auch in Österreich geplant
In Österreich haben unverheiratete Paare die Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht beim Pflegschaftsgericht eintragen zu lassen. Gibt es diesen Antrag nicht, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will auch hierzulande die Rechte der Väter stärken und setzt sich für eine automatische gemeinsame Obsorge im Scheidungsfall ein. Quelle: www.derstandart.at |