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Geschrieben von WoWi
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Freitag, 13. August 2010 |
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Mit einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Hannover die geplante Demo von Neonazis in dem Kurort Bad Nenndorf erlaubt. Die Gegenveranstaltung, ausgerichtet vom Deutschen Gewerkschaftsbund, bleibt dagegen weiterhin untersagt. Das Gericht erklärte die Entscheidung u. a. mit dem höheren Gewaltpotential, welches von linksautonomen Teilnehmern ausgehen soll. Darüber hinaus profitierten die rechten Kläger durch das Erstanmelder-Privileg. Ursprünglich wurden beide Demonstrationen wegen der schlechten Sicherheitslage und Unterkapazitäten bei der Polizei vom Landkreis Schaumburg verboten.
Der niedersächsische SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies hat mit „größtmöglichem Unverständnis“ auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover reagiert, den so genannten „Trauermarsch“ von Neonazis durch Bad Nenndorf zuzulassen, eine Gegendemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes aber zu verbieten. „Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar und schlecht für die Demokratie. Während Verfassungsfeinde das Recht der Versammlungsfreiheit genießen dürfen, wird engagierten Demokraten untersagt, eine Gegenveranstaltung abzuhalten“ sagte Lies am heutigen Freitag. Lies sagte, die Konsequenzen dieser Entscheidung seien „verheerend“. „Schon jetzt feiern die Rechten im Internet ihren Erfolg und gehen von einer großen Mobilisierung in den eigenen Reihen durch diese Entscheidung aus“, sagte Lies. Gerade vor diesem Hintergrund müsse das nun zuständige Oberverwaltungsgericht die Genehmigung der rechten Demonstration kurzfristig einkassieren.
Der Landesvorsitzende erklärte weiter, dass das NPD-Verbotsverfahren wieder auf die politische Tagesordnung gehöre. „Rechten Strukturen gehört das Wasser abgegraben. Ich fordere die Landesregierung auf, sich im Bundesrat engagiert für die Möglichkeiten eines NPD-Verbotes einzusetzen. Es darf nicht sein, dass Demokratiefeinde weiterhin aus Steuergeldern unterstützt werden“, so Lies.
Video zu den Nachrichten: http://www.myvideo.de/watch/7702641 |
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 13. August 2010 )
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