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Erste Tage der Anlaufstellen Seit wenigen Tagen sind die Anlaufstellen zur Entschädigung ehemaliger Heimkinder in Betrieb. Die ersten Erfahrungen zei Klick für Details...
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Berufsverbot für pädophile Lehrer Nulltoleranz bei sexuellem Missbrauch von Kindern: Im Kanton Zürich erhalten verurteilte pädophile Lehrer neu zwing Klick für Details...
Kongress über sexuellen Missbrauch Rom - Einen internationalen Kongress über sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Priester veranstaltet die p&a Klick für Details...
Entschädigung, wirklich eine Entschädigung? Das Thema ist ein leidiges und man möchte sich kaum noch damit befassen, zumal dann nicht, wenn man sieht, daß ger Klick für Details...
Fonds Heimerziehung, Anlaufstellen Einen Überblick aller aktuellen Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und der bislang i Klick für Details...
„Fonds Heimerziehung" Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in  Klick für Details...
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Gestaffelte Entschädigung für sexuellen Missbrauch Opfer des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Römisch-Katholischen Kirche in den Niederlanden erhalten Entschädigun Klick für Details...
Frage der Verjährung wird geprüft In der Millionenklage, die ein ehemaliges Heimkind gegen das Land anstrebt, lässt der Richter nun die Frage der Verj&aum Klick für Details...
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Frühe Hilfen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von WoWi   
Mittwoch, 18. August 2010

"Was ist, wenn ich das Jugendamt einschalte - verletze ich dann meine Schweigepflicht?" Manche Ärztin und mancher Arzt werden über diese Frage bereits nachgedacht haben. Das betrifft auch Hebammen und Entbindungspfleger, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind von seinen Eltern nicht richtig versorgt wird. Viele fragen sich: "Wie entscheide ich zum Wohle des Kindes? Verliere ich den Kontakt zur Familie und damit zu dem Kind, wenn ich den Verdacht anspreche und einen Hinweis weitergebe?"

Damit Frühe Hilfen dorthin kommen, wo Bedarf besteht, sollen Fachkräfte aus Gesundheitsdiensten und Jugendhilfe kooperieren. Doch je intensiver der Austausch ist, desto häufiger treten Fragen des Datenschutzes auf. Aus diesem Grund veröffentlichen das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und das Informationszentrum  Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am DJI die Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt". Sie wendet sich an Fachkräfte in Geburtskliniken, Arztpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen und kommunalen Ämtern sowie an Hebammen und die Fachkräfte bei freien Trägern der Jugendhilfe.

Eltern mit Problemen vertrauen sich häufig Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen an. Durch deren Schweigepflicht fühlen sie sich dort sicher. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss allerdings zum Wohle des Kindes gehandelt werden. Das neue Nachschlagewerk sagt, was gemacht werden kann, ohne den Datenschutz zu verletzen.

Gezielte Informationen zu den relevanten Themen Datenschutz und Schweigepflicht stärken die Handlungssicherheit der Fachkräfte. Dies wird sich auch nachhaltig positiv auf die Zusammenarbeit und Vernetzung auswirken", so Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI).

Die Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) erläutern in dem Nachschlagewerk allgemeine Grundsätze zum Datenschutz wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz als Vertrauensschutz sowie das Transparenzgebot. Auch spezifische Rechtsgrundlagen für Jugendhilfe bzw. Gesundheitsdienste, freie Träger und Schwangerschaftsberatung werden angesprochen.

Info: http://www.fruehehilfen.de

 

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 18. August 2010 )
 
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