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Bewährungsstrafe für Natja Benaissa |
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Geschrieben von ME
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Samstag, 28. August 2010 |
Die Sängerin Nadja Benaissa ist wegen der Ansteckung eines Mannes mit dem Aids auslösenden HI-Virus zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht Darmstadt sprach die 28 Jahre alte Sängerin am Donnerstag, 26. August 2010, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Strafmildernd wirkte sich vor allem das Geständnis der Angeklagten aus.
Ein Ex-Freund der Sängerin hatte 2007 von seiner Infektion erfahren, Nadja Benaissa 2008 angezeigt und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. In weiterer Folge kam heraus, dass sie mit zwei weiteren Männern ungeschützt Sex gehabt und ihnen ihre Infektion verschwiegen haben soll. Doch weil die Partner nicht infiziert wurden, galten die beiden Fälle als versuchte gefährliche Körperverletzung. Einer der beiden Fälle wurde im Verlauf des Prozesses eingestellt.
Die Popsängerin hatte im Prozessverlauf Sex ohne Kondom gestanden. Sie hatte auch zugegeben, von ihrer Infektion gewusst zu haben.
Die Verteidigung zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Damit könne es gelingen, Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herzustellen, sagte Benaissas Verteidiger. Der Anwalt des Nebenklägers nannte die verhängte Strafe realistisch.
Der Prozess habe gezeigt, dass Menschen mit HIV und Aids heute mitten im Leben stehen, einer Arbeit nachgehen und auch gleichwertig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen. Und es sei deutlich geworden, dass es einfache Safer-Sex-Regeln gebe, um eine Ansteckung mit HIV zu verhindern. |
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 28. August 2010 )
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