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Kommentar zur Top-TV Sendung vom 2.2.2010 |
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Geschrieben von pethens
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Mittwoch, 3. Februar 2010 |
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Peter Henselder kommentiert den 2. Teil der Pressekonferenz Runder Tisch Heimerziehung "Zwischenbericht" (Fernsehsendung vom 2.2.2010).Ein zentrales Problem nicht nur allgemein, sondern speziell in den Heimen ist der sexuelle Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen. Auch der Runde Tisch hat dazu im Rahmen der Vorstellung des Zwischenberichts zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50ziger und 60ziger Jahre am 22. Januar kurz Stellung genommen.
Erstaunlich dabei war die Aussage von Frau Marlene Rupprecht, daß erst seit 10 Jahren ein Bewußtsein dieses Problemfeldes vorhanden sei. Merkwürdig ist diese Aussage deshalb, weil ein wesentlicher Schwerpunkt der Heimerziehung auf ein repressives Sexualverhalten gerichtet war. Uneheliche Kinder sollten dazu gebracht werden, nicht wiederum uneheliche Kinder in die Welt zu setzen, die, nach dem damaligen System, dann wiederum den Heimen zur Last gefallen wären. In diesem repressiven System konnten sexuelle Übergriffe ohne Befürchtung von Disziplinar- und Strafrechtsfolgen geschehen. Wie explosiv die Situation damals war, zeigt der Fall Jürgen Bartsch, über den damals flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland berichtet wurde. Dabei wurden 1967 im Prozeß schlaglichtartig die sexuellen Übergriffe in Marienhausen, einer Erziehungsanstalt unter der Leitung eines katholischen Ordens, der Öffentlichkeit bekannt. Seit dem Fall Bartsch ist in der Bundesrepublik bekannt, daß es in den Heimen und Erziehungsanstalten zu sexuellen Übergriffen gekommen ist. Doch scheint der Runde Tisch mit einer Geschichtsklitterung das Problem marginalisiern zu wollen. Das es heute noch ehemaligen Heimkindern schwer fällt, über die sexuellen Übergriffe zu sprechen, lehrt die Erfahrung. Jetzt aber hören zu müssen, wie diese Vorgänge als ein erst in den jüngst verflossenen Jahren relevant gewordener Sachverhalt in Erscheinung getreten sei, wirkt da wie ein Schlag ins Gesicht. Man wünschte dem Runden Tisch etwas mehr Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Schicksal von Tausenden von Heimkindern. Es ist schon schwer zu verkraften, daß alle diese Taten wegen der Verjährung einer Strafrechtsverfolgung nicht mehr zugänglich sind. Auch in diesem Zusammenhang sei jedoch daran erinnert, daß die Bundesregierung vor wenigen Jahren im Rahmen eines Kunstdiebstahles, bei dem ein englisches Gericht über die deutsche Verjährung zu befinden hatte, die Verjährung als unmoralisch bezeichnet hat. Wenn die Bundesregierung dies ernst gemeint hat, weil sie den Kunstgegenstand zurückhaben wollte, dann besteht vielleicht die Hoffnung, daß auch den Heimkindern Gerechtigkeit zuteil wird. |